Fortbildung Brandschutzbeauftragter (nach vfdb-Richtlinie 12/09-01)

Seminar-Nr. 36

 

INHALTE

Für den Erhalt der Qualifikation Brandschutzbeauftragter ist in einem Zeitraum von drei Jahren die Teilnahme an Fortbildungen gemäß „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.“ vfdb-Richtlinien vorgeschrieben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Sach- und Fachkunde den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entspricht. Wir bieten Ihnen diese Schulung u.a. mit folgenden Themenschwerpunkten an:

  • Neue EU-Normen
  • Brandschutzordnungen

 

ZIELGRUPPE

Gesetzlich bestellte Brandschutzbeauftragte mit abgeschlossener Ausbildung.

 

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