Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach Arbeitsstättenrichtlinien ASR A 2.2

Seminar-Nr. 37

HINTERGRUND

Der betriebliche Brandschutz in Deutschland wird nach der ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) organisiert. Diese regelt alle sicherheitstechnischen wie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Dabei trägt der Betreiber der Arbeitsstätte die Verantwortung für Sicherheit und Schutz seiner Mitarbeiter. Nur wenn er sich nach den Vorgaben der ASR 2.2 aufstellt, kann er sich in einem Haftungsfall entlasten. So gilt es, nach einer Gefährdungsbeurteilung die betrieblich angemessenen technischen und organisatorischen Brand-
schutzmaßnahmen zu treffen.

Im Normalfall ist ein Anteil von 5% der anwesenden Beschäftigten ausreichend; hierbei sind auch Schicht-betrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter zu berücksichtigen.

 

INHALTE

Der theoretische Teil vermittelt, neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Organisation sowie die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die praktische Unterweisung demonstriert aktiv den Einsatz verschiedener Löschgeräte und -taktiken. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, die sie als ausgebildete Brandschutzhelfer ausweist. Somit sichern Sie sich gesetzlich als auch für den Ernstfall ab.

 

ZIELGRUPPE

Mitarbeiter, die in Betrieben als Brandschutzhelfer tätig werden oder Personen, denen die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes vermittelt werden soll.

Wir beraten Sie gerne nochmals umfassend in einem Gespräch und bieten ihnen individuelle Konzepte sowie Termine für ihr Unternehmen vor Ort an.

 

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